Lagerfeuer machen
Natürlich schmeckt über dem offenen Feuer gekochter Kaffee besonders gut. Und natürlich kann ein Lagerfeuer sowohl kalte Finger als auch die Seele wärmen. Deshalb sind Lagerfeuer im Gränslandet auch zugelassen – aber nur an bestimmten Plätzen und nur unter bestimmten Umständen.
Vier Faustregeln fürs Feuermachen
Die Bestimmungen im Hinblick auf offene Feuer sind ziemlich kompliziert. In Norwegen gelten andere Regeln und zeitliche Einschränkungen als in Schweden, und auch innerhalb des Gränslandet gibt es keine einheitlichen Vorschriften. Hier nennen wir allgemeine Faustregeln, die immer Gültigkeit haben:
- Es ist nicht erlaubt, lebende oder tote Bäume zu fällen oder umgefallene Baumstämme als Feuerholz zu verwenden!
- Legen Sie keine neuen Feuerstellen an!
- Gehen Sie mit dem Feuerholz sparsam um – es soll auch für die nachfolgenden Besucher reichen!
- Löschen Sie Ihr Lagerfeuer, bevor Sie weiterziehen – Sie sind dafür verantwortlich, dass sich das Feuer nicht ausbreitet!
Feuerverbote in Norwegen und Schweden
In Norwegen gilt vom 15.4. bis 15.9. ein generelles Feuerverbot in und bei Waldgebieten. In Gebirgslagen oberhalb der Baumgrenze darf aber Feuer gemacht werden. Außerdem gibt es zwei zugelassene Feuerstellen, die auch während der Feuerverbotszeiten benutzt werden dürfen. Die eine liegt an der Mündung der Mugga in den Femunden, die andere bei Langtjønnbua.
Die Brandschutzbehörde in Schweden kann bei großer Brandgefahr ein Feuerverbot verhängen. Dann ist jegliche Art von offenen Feuern untersagt. Informationen darüber, wann Feuerverbot herrscht, erhalten Sie auf den Websites der Gemeinden und Provinzialregierungen.
Fotos: Naturcentrum AB.
Links
Brandrisikokarte auf der Website des Schwedischen Meteorologischen und Hydrologischen
Instituts »
Feuerverbot in norwegischen Waldgebieten »
Besondere Regeln für bestimmte Gebiete
- Im Nationalpark Töfsingdalen ist jegliches Feuermachen verboten.
In folgenden Gebieten darf nur mit bereitgestelltem Feuerholz an vorbereiteten Stellen Feuer gemacht werden:
- Im Naturschutzgebiet Rogen um die Gewässer Bredåsjön, Rogen, Tandsjön, Abborrvikarna und Vingarna.
- Im Naturschutzgebiet Långfjället um die Gewässer Hävlingen und Storån.
- Im Naturschutzgebiet Städjan-Nipfjället um den See Burusjön.
Diese Gebiete sind auf der Gebirgskarte 1:50 000 angegeben. Sie können sie auch hier auf den Karten sehen »