Auf Besuch im Gränslandet
Wenn man so will, war Carl von Linné einer der ersten Touristen im Gränslandet. Heute besuchen jährlich tausende von Menschen das Gränslandet: Naturliebhaber, Wanderer, Skiläufer, Kanuten, Angler und viele andere, die auf Erholung oder Abenteuer aus sind. Alle wollen, dass das Gränslandet so interessant und intakt bleibt, wie es zu Linnés Zeiten war.
Willkommen im Gränslandet! Doch vergessen Sie nicht: Sie sind hier zu Gast. Sie dürfen frei wandern, Ski laufen, baden sowie Beeren und Pilze sammeln. Aber natürlich müssen Sie sich rücksichtsvoll gegenüber der Natur und den hier lebenden Menschen verhalten. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen darüber, was erlaubt und verboten ist.
Wandern
Sie dürfen im gesamten Gränslandet frei wandern. Im Süden, in den Regionen Grövelsjön-Elgå und Städjan-Nipfjället, liegen leicht zugängliche Fjellgebiete. Der Nationalpark Femundsmarka und das Naturschutzgebiet Rogen halten größere Strapazen bereit.
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Kanu fahren
Die Möglichkeiten zum Kanufahren sind schier unendlich. Wenn Sie längere Touren unternehmen, müssen Sie allerdings auf gewissen Strecken Portagen bewältigen. Es darf in fast allen Gewässern Kanu gefahren werden.
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Angeln
Versuchen Sie gern Ihr Anglerglück, aber denken Sie daran, dass Sie einen Fischereierlaubnisschein benötigen und nur in zugelassenen Gewässern fischen dürfen. Das Gränslandet ist ein wahres Anglerparadies, und zwar im Sommer wie im Winter.
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Ski laufen
Das Gränslandet eignet sich im Winter ausgezeichnet für Skitouren. Auf der schwedischen Seite gibt es markierte Winterwege. Die Fjellgebiete auf der norwegischen Seite können Sie mit Ihren Skiern auf eigene Faust erkunden, oder aber Sie unternehmen Tagestouren von einer Wanderhütte aus.
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Schneemobil fahren
Sie dürfen gern auf den markierten Schneemobilwegen und auf einigen Seen im schwedischen Teil Schneemobil fahren – aber sonst nirgends im Gränslandet.
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Zelten und sich lagern
Im Gränslandet dürfen Sie frei zelten – aber nicht ganz überall. Auf den Lagerplätzen des Gebietes sind Sie immer willkommen.
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Lagerfeuer machen
An bestimmten Plätzen und unter bestimmten Umständen dürfen Sie ein Lagerfeuer machen, aber Sie müssen sparsam mit dem Brennholz umgehen. Es ist immer und überall verboten, lebende oder tote Bäume zu fällen oder umgefallene Baumstämme als Feuerholz zu verwenden.
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Hunde
Bringen Sie gern Ihren Hund mit. Aber lassen Sie ihn nicht frei laufen und halten Sie immer ausreichend Abstand zu Rentierherden oder Moschusochsen!
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„Bua“- und Rasthütten
An den Gewässern in Norwegen liegen alte Waldarbeiter- und Flößerhütten, in denen Sie eine einzelne Nacht verbringen dürfen. Die Rasthütten in Schweden sind zum Ausruhen am Tag gedacht und dürfen in Notsituationen zum Übernachten benutzt werden. Weitere Informationen »
Hütten
Wenn Sie es etwas bequemer wünschen, können Sie in einem Häuschen oder einer Wanderhütte logieren. Bei manchen Unterkünften müssen Sie den Schlüssel mitbringen und Ihr Essen selbst zubereiten, bei anderen werden mehr Dienstleistungen geboten.
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Links
Weitere Informationen zum Jedermannsrecht in Schweden »
Weitere Informationen zum Jedermannsrecht in Norwegen »
Weitere Informationen zur Sicherheit in den Bergen und zur Bergausrüstung:
Pedagogisk treffsted Namdalen »
Buchtipp
Ahlström, I. 2008: Allt om allemansrätten. Friluftsplanering, Solna.
Gute Karten...
... sind auf Ihren Touren unerlässlich. Hier folgen einige Tipps und Links.
Gebirgskarten des Schwedischen Zentralamts für Landesvermessung »
Fjällkarta Z 59 Rogen 1:50 000
Fjällkarta W 51 Grövelsjön 1:50 000
Fjällkarta Z 8 Helags-Funäsdalen-Rogen 1:100 000
Fjällkarta W 1 Grövelsjän-Lofsdalen 1:100 000
Turkart nr. 42720 Røros Feragen 1:50 000
Turkart nr. 42721 Femunden nord 1:50 000
Turkart nr. 42722 Femunden sør 1:50 000
Stören Sie die Rentiere nicht!
- In Rentierweideland müssen Hunde immer an der Leine geführt werden!
- Setzen Sie sich hin, wenn Sie eine wandernde Rentierherde sehen. So verhindern Sie, dass die Tiere erschrecken. Wenn die Rene ruhig weiden, gehen Sie in einem großen Bogen an ihnen vorbei.
- Schneemobile müssen Rentieren den Vortritt lassen.
Wenn Sie einen Moschusochsen sehen...
... müssen Sie Sie einen Abstand einhalten. Gemäß schwedischem Gesetz liegt 100 Meter um die Moschusochsen ein bewegliches Tierschutzgebiet. In Norwegen gilt eine Achtungsgrenze von 200 Metern. Um einen Moschusochsen liegt ein bewegliches Tierschutzgebiet. Es geht um Ihre Sicherheit und um die des Tieres!Müll...
... nehmen Sie selbstverständlich mit nach Hause!